Nullsteuersatz für Photovoltaik
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Photovoltaikanlagen ein unbefristeter Nullsteuersatz.
Das bedeutet: Beim Kauf oder Repowering einer PV‑Anlage fällt keine Umsatzsteuer an,
wenn die Anlage auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert wird.
Der Nullsteuersatz umfasst alle wesentlichen Komponenten wie Solarmodule, Wechselrichter und Speicher.
Er gilt auch für Bestandsanlagen und kann mit weiteren Steuervorteilen kombiniert werden,
z. B. Einkommensteuerfreiheit bis 30 kWp oder KfW‑Förderungen.